Bewilligung L — in Kürze
EU/EFTA
Kein Kontingent. Gemeinderegistrierung innerhalb von 14 Tagen mit Ausweis und Vertrag. Arbeitgeber- oder Berufswechsel mit kantonaler Meldung möglich.
Nicht-EU
Bundeskontingent (4.000 Bewilligungen 2026). Inländervorrang + hohe Qualifikation erforderlich. SEM-Genehmigung nach kantonaler Vorabgenehmigung.
Dauer und Umwandlung
Max. 12 Monate, verlängerbar bis total 24 Monate. Nach 24 Monaten ununterbrochener Arbeit: Bewilligung B möglich.
Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Einreise
Einreise mit Arbeitsvertrag
EU/EFTA-Staatsangehörige reisen frei ein. Arbeit darf erst nach Anmeldung beginnen.
Gemeinderegistrierung (innerhalb von 14 Tagen)
EU/EFTA-Ausweis und Vertrag beim Einwohneramt. Bewilligung L wird von der Gemeinde ausgestellt.
Krankenversicherung (innerhalb von 3 Monaten)
Obligatorisch, rückwirkend ab Einreisedatum.
Honorare
Orientierende Beratung
CHF 2501 Stunde • Abzug bei Mandat
- EU- vs. Nicht-EU-Einschätzung
- Kantonsauswahl
- Prüfung Inländervorrang
EU/EFTA — Registrierungsunterstützung
CHF 950Beratungsgebühr abgezogen
- Dokumentenvorbereitung
- Beratung Krankenversicherung
- AHV-Unterstützung
Nicht-EU — Full Service
CHF 3.500Kanton + SEM + Visum • Beratungsgebühr abgezogen
- Inländervorrang
- Kantonales Dossier
- Bundesebene SEM
- Visum Typ D
- Gemeinderegistrierung
Behördenkosten:
- Kantonale Gebühren: CHF 60–120
- SEM Biometrie-Karte: CHF 20
- Visum Typ D: ca. CHF 80
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mit Bewilligung L den Arbeitgeber wechseln?
EU/EFTA: ja, mit kantonaler Meldung. Nicht-EU: nein, die Bewilligung ist an Arbeitgeber und Kanton gebunden. Ein Wechsel erfordert einen neuen Antrag und verbraucht ein neues Kontingent.
Mein Vertrag ist 18 Monate. Bewilligung L oder B?
EU/EFTA: Verträge 12+ Monate berechtigen zur B, nicht L. Für Nicht-EU ist es bei 12+ Monaten vorzuziehen, direkt B zu beantragen.
Wie lange dauert das Nicht-EU-Verfahren?
Kanton: 2–6 Wochen. SEM: 2–6 Wochen. Visum: 1–3 Wochen. Gesamtschätzung: 6–16 Wochen.