Bewilligung G • Schweiz

Grenzgänger — im Ausland wohnen, in der Schweiz arbeiten

Für Personen, die in der Schweiz arbeiten und ihren Hauptwohnsitz im Ausland behalten. EU/EFTA: kein Inländervorrang. Nicht-EU in Grenzzonen: Inländervorrang + 6+ Monate Wohnsitz.

EU/EFTA: keine Zonenbeschränkung. Wohnsitz in jedem EU/EFTA-Staat, Arbeit überall in der Schweiz. Nicht-EU: Wohnsitz in einer Grenzzone seit 6+ Monaten + Inländervorrang.

Bewilligung G — für im Ausland Wohnende

EU/EFTA

Kein Kontingent, kein Inländervorrang. Keine Zonenbeschränkung. Verträge 12+ Monate: 5-jährige Bewilligung. Verträge <12 Monate: für die Vertragsdauer.

Nicht-EU in Grenzzone

Möglich bei Wohnsitz in einer anerkannten Grenzzone seit mindestens 6 ununterbrochenen Monaten. Inländervorrang: der Arbeitgeber muss das Fehlen geeigneter Kandidaten nachweisen. Kontingentpflichtig.

Selbstständige EU/EFTA

Möglich, wenn der Hauptstandort in der Schweiz liegt oder Dienstleistungen für Schweizer Kunden erbracht werden. Kantonale Praxis: mindestens 3 laufende Kunden.

Antrag beim Kanton des Arbeitsortes

1

Antrag beim Kanton des Arbeitsortes

G wird im Kanton beantragt, wo die Arbeit stattfindet, nicht im Wohnortkanton. Für Angestellte: in der Regel der Arbeitgeber. Für Selbstständige: der Antragsteller.

Employer or Applicant + ImmiLex
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Kantonale Prüfung und Ausstellung

Der Kanton prüft EU/EFTA-Staatsangehörigkeit, Arbeitsverhältnis und Auslandswohnsitz. Zeitrahmen: 2–4 Wochen.

Canton2–4 weeks
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Quellensteuer und AHV

Grenzgänger unterliegen der vom Schweizer Arbeitgeber abgezogenen Quellensteuer. AHV-Beiträge in der Schweiz.

Swiss employer

Honorare

Orientierende Beratung

CHF 250

1 Stunde • Abzug bei Mandat

  • Bestätigung Bewilligungstyp (G vs. B)
  • Zuständiger Kanton
  • Anwendbare Steuerabkommen

EU/EFTA — G-Service

CHF 1.100

Beratungsgebühr abgezogen

  • Dokumentenvorbereitung
  • Kantonale Einreichung
  • Beratung Quellensteuer und AHV
  • Verlängerungserinnerungen

Behördenkosten:

  • Kantonale Gebühren: CHF 60–100
  • Biometrie-Karte: CHF 20

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit Bewilligung G in der Schweiz übernachten?

Ja, während der Arbeitswoche. Sie müssen jedoch mindestens einmal pro Woche an Ihren Hauptwohnsitz im Ausland zurückkehren.

Wenn ich in die Schweiz ziehe, verliere ich G?

Ja. In diesem Fall müssen Sie eine Bewilligung B beantragen (5 Jahre für EU/EFTA-Staatsangehörige).

Ich bin Nicht-EU in der Nähe der Grenze. Kann ich in der Schweiz arbeiten?

Ja, aber mit strengeren Bedingungen. Sie müssen seit 6+ Monaten in einer anerkannten Grenzzone wohnen. Ihr Arbeitgeber muss den Inländervorrang bestehen. Wir prüfen die Machbarkeit in der Beratung.

Kann meine Familie in die Schweiz kommen?

Als G-Inhaber wohnen Sie im Ausland. Der Schweizer Familiennachzug gilt nur für B-Inhaber.

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