Bewilligung G — für im Ausland Wohnende
EU/EFTA
Kein Kontingent, kein Inländervorrang. Keine Zonenbeschränkung. Verträge 12+ Monate: 5-jährige Bewilligung. Verträge <12 Monate: für die Vertragsdauer.
Nicht-EU in Grenzzone
Möglich bei Wohnsitz in einer anerkannten Grenzzone seit mindestens 6 ununterbrochenen Monaten. Inländervorrang: der Arbeitgeber muss das Fehlen geeigneter Kandidaten nachweisen. Kontingentpflichtig.
Selbstständige EU/EFTA
Möglich, wenn der Hauptstandort in der Schweiz liegt oder Dienstleistungen für Schweizer Kunden erbracht werden. Kantonale Praxis: mindestens 3 laufende Kunden.
Antrag beim Kanton des Arbeitsortes
Antrag beim Kanton des Arbeitsortes
G wird im Kanton beantragt, wo die Arbeit stattfindet, nicht im Wohnortkanton. Für Angestellte: in der Regel der Arbeitgeber. Für Selbstständige: der Antragsteller.
Kantonale Prüfung und Ausstellung
Der Kanton prüft EU/EFTA-Staatsangehörigkeit, Arbeitsverhältnis und Auslandswohnsitz. Zeitrahmen: 2–4 Wochen.
Quellensteuer und AHV
Grenzgänger unterliegen der vom Schweizer Arbeitgeber abgezogenen Quellensteuer. AHV-Beiträge in der Schweiz.
Honorare
Orientierende Beratung
CHF 2501 Stunde • Abzug bei Mandat
- Bestätigung Bewilligungstyp (G vs. B)
- Zuständiger Kanton
- Anwendbare Steuerabkommen
EU/EFTA — G-Service
CHF 1.100Beratungsgebühr abgezogen
- Dokumentenvorbereitung
- Kantonale Einreichung
- Beratung Quellensteuer und AHV
- Verlängerungserinnerungen
Nicht-EU — G Service
CHF 2.900Inländervorrang + Kanton • Beratungsgebühr abgezogen
- Dokumentation Grenzzonenwohnsitz
- Inländervorrang
- Kantonales Dossier
- Nachverfolgung Genehmigung
- Verlängerungen
Behördenkosten:
- Kantonale Gebühren: CHF 60–100
- Biometrie-Karte: CHF 20
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mit Bewilligung G in der Schweiz übernachten?
Ja, während der Arbeitswoche. Sie müssen jedoch mindestens einmal pro Woche an Ihren Hauptwohnsitz im Ausland zurückkehren.
Wenn ich in die Schweiz ziehe, verliere ich G?
Ja. In diesem Fall müssen Sie eine Bewilligung B beantragen (5 Jahre für EU/EFTA-Staatsangehörige).
Ich bin Nicht-EU in der Nähe der Grenze. Kann ich in der Schweiz arbeiten?
Ja, aber mit strengeren Bedingungen. Sie müssen seit 6+ Monaten in einer anerkannten Grenzzone wohnen. Ihr Arbeitgeber muss den Inländervorrang bestehen. Wir prüfen die Machbarkeit in der Beratung.
Kann meine Familie in die Schweiz kommen?
Als G-Inhaber wohnen Sie im Ausland. Der Schweizer Familiennachzug gilt nur für B-Inhaber.