Bewilligung C — Niederlassungsbewilligung
Die Bewilligung C gewährt unbefristeten Aufenthalt, volle Berufsfreiheit und Kantonswechsel ohne Vorabgenehmigung. Sie ist nicht an eine Erwerbstätigkeit oder ein Einkommen gebunden und wird alle 5 Jahre bestätigt.
Nach 5 Jahren (EU-15/EFTA)
Staatsangehörige der 14 EU-15-Länder und 3 EFTA-Länder: nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmässigen Aufenthalts aufgrund bilateraler Niederlassungsabkommen. Kein Kontingent.
Nach 10 Jahren (andere)
Die meisten anderen Nicht-EU-Staatsangehörigen: nach 10 Jahren ununterbrochenen rechtmässigen Aufenthalts mit B-Bewilligung. Kein Kontingent.
Weg zur Staatsbürgerschaft
Einbürgerung: Bewilligung C + 10 Jahre Gesamtaufenthalt, davon 3 in den 5 Jahren vor der Einreichung. Sprache B1/A2. Die Jahre 8–18 zählen doppelt (Art. 9 BüG).
Was benötigt wird
Sprache B1 mündlich / A2 schriftlich
Auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch (Sprache des Kantons). Zertifikat von SEM-anerkannter Institution.
ObligatorischFinanzielle Unabhängigkeit
Keine Sozialhilfeabhängigkeit zum Zeitpunkt des Antrags. Jüngste Abhängigkeit (letzte 3 Jahre) kann zur Ablehnung führen.
ObligatorischEinhaltung der Rechtsordnung
Keine schwere Strafverurteilung.
ObligatorischUnunterbrochener rechtmässiger Aufenthalt
Keine Unterbrechung: in der Regel nicht mehr als 6 aufeinanderfolgende Monate oder 12 Monate insgesamt in 3 Jahren.
ObligatorischAntrag beim kantonalen Amt
Berechtigungsprüfung
Bestätigung der Wartefrist und Integrationskriterien. Vorprüfung enthalten.
Sprachzertifikat
Das SEM veröffentlicht die aktuelle Liste anerkannter Zertifikate.
Antrag beim kantonalen Amt
Der Kanton prüft Integration und Aufenthaltsgeschichte. Wir bereiten das vollständige Dossier vor.
Bewilligung C ausgestellt
Unbefristet gültig, alle 5 Jahre bestätigt.
Honorare
Orientierende Beratung
CHF 2501 Stunde • Abzug bei Mandat
- Prüfung der Wartefrist
- Sprachanforderungen Ihres Kantons
- Genehmigungswahrscheinlichkeit
Full Service Bewilligung C
CHF 2.900Vollständiges Dossier • Orientierungsgebühr abgezogen
- Vorprüfung
- Beratung Sprachzertifikat
- Vollständiges Dossier
- Kantonale Einreichung und Nachverfolgung
- Unterstützung 5-Jahres-Bestätigung
Behördenkosten:
- Kantonale Gebühren: CHF 60–150
- Biometrie-Karte: CHF 20
- Sprachtest: CHF 100–300
- Strafregisterauszug: CHF 20
Häufig gestellte Fragen
Ich bin seit 5 Jahren in der Schweiz. Bekomme ich C automatisch?
Nein. Die Wartefrist ist notwendig, aber nicht ausreichend. Sie müssen Integrationskriterien erfüllen. Für die meisten Nicht-EU beträgt die Frist 10 Jahre, nicht 5.
Ich habe kein Sprachzertifikat. Was tue ich?
Manche Kantone akzeptieren eine eidesstattliche Erklärung für langjährige Einwohner. Wir prüfen die Praxis Ihres Kantons.
Kann ich C nach Erhalt verlieren?
Ja: längere Abwesenheit (>6 Monate ohne Genehmigung), schwere Strafverurteilung, Betrug. Alle 5 Jahre bestätigt.
Kann ich mit C den Kanton wechseln?
Ja, frei. Einfach in der neuen Gemeinde anmelden.