Bewilligung C • Schweiz

Niederlassung — der stärkste Status

Unbefristeter Aufenthalt, freie Berufswahl und kantonale Mobilität ohne Einschränkungen. Nach 5 Jahren für EU-15/EFTA, nach 10 Jahren für andere. Sprache B1/A2 und finanzielle Unabhängigkeit.

EU-15-Länder: Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden + EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen). Alle anderen: 10 Jahre.

Bewilligung C — Niederlassungsbewilligung

Die Bewilligung C gewährt unbefristeten Aufenthalt, volle Berufsfreiheit und Kantonswechsel ohne Vorabgenehmigung. Sie ist nicht an eine Erwerbstätigkeit oder ein Einkommen gebunden und wird alle 5 Jahre bestätigt.

Nach 5 Jahren (EU-15/EFTA)

Staatsangehörige der 14 EU-15-Länder und 3 EFTA-Länder: nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmässigen Aufenthalts aufgrund bilateraler Niederlassungsabkommen. Kein Kontingent.

Nach 10 Jahren (andere)

Die meisten anderen Nicht-EU-Staatsangehörigen: nach 10 Jahren ununterbrochenen rechtmässigen Aufenthalts mit B-Bewilligung. Kein Kontingent.

Weg zur Staatsbürgerschaft

Einbürgerung: Bewilligung C + 10 Jahre Gesamtaufenthalt, davon 3 in den 5 Jahren vor der Einreichung. Sprache B1/A2. Die Jahre 8–18 zählen doppelt (Art. 9 BüG).

Was benötigt wird

01

Sprache B1 mündlich / A2 schriftlich

Auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch (Sprache des Kantons). Zertifikat von SEM-anerkannter Institution.

Obligatorisch
02

Finanzielle Unabhängigkeit

Keine Sozialhilfeabhängigkeit zum Zeitpunkt des Antrags. Jüngste Abhängigkeit (letzte 3 Jahre) kann zur Ablehnung führen.

Obligatorisch
03

Einhaltung der Rechtsordnung

Keine schwere Strafverurteilung.

Obligatorisch
04

Ununterbrochener rechtmässiger Aufenthalt

Keine Unterbrechung: in der Regel nicht mehr als 6 aufeinanderfolgende Monate oder 12 Monate insgesamt in 3 Jahren.

Obligatorisch

Antrag beim kantonalen Amt

1

Berechtigungsprüfung

Bestätigung der Wartefrist und Integrationskriterien. Vorprüfung enthalten.

Applicant + ImmiLex
2

Sprachzertifikat

Das SEM veröffentlicht die aktuelle Liste anerkannter Zertifikate.

ApplicantBefore application
3

Antrag beim kantonalen Amt

Der Kanton prüft Integration und Aufenthaltsgeschichte. Wir bereiten das vollständige Dossier vor.

Applicant + ImmiLex4–12 weeks
4

Bewilligung C ausgestellt

Unbefristet gültig, alle 5 Jahre bestätigt.

CantonConfirmed every 5 years

Honorare

Orientierende Beratung

CHF 250

1 Stunde • Abzug bei Mandat

  • Prüfung der Wartefrist
  • Sprachanforderungen Ihres Kantons
  • Genehmigungswahrscheinlichkeit

Behördenkosten:

  • Kantonale Gebühren: CHF 60–150
  • Biometrie-Karte: CHF 20
  • Sprachtest: CHF 100–300
  • Strafregisterauszug: CHF 20

Häufig gestellte Fragen

Ich bin seit 5 Jahren in der Schweiz. Bekomme ich C automatisch?

Nein. Die Wartefrist ist notwendig, aber nicht ausreichend. Sie müssen Integrationskriterien erfüllen. Für die meisten Nicht-EU beträgt die Frist 10 Jahre, nicht 5.

Ich habe kein Sprachzertifikat. Was tue ich?

Manche Kantone akzeptieren eine eidesstattliche Erklärung für langjährige Einwohner. Wir prüfen die Praxis Ihres Kantons.

Kann ich C nach Erhalt verlieren?

Ja: längere Abwesenheit (>6 Monate ohne Genehmigung), schwere Strafverurteilung, Betrug. Alle 5 Jahre bestätigt.

Kann ich mit C den Kanton wechseln?

Ja, frei. Einfach in der neuen Gemeinde anmelden.

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