EU/EFTA vs. Nicht-EU — unterschiedliche Anforderungen
EU/EFTA
Gemeinderegistrierung innerhalb von 14 Tagen mit Nachweis begonnener Tätigkeit. Der Kanton kann keine hohen Anforderungen stellen. 5-jährige B-Bewilligung.
Nicht-EU
Wirtschaftlicher Interessentest: Schaffung von Arbeitsplätzen für Schweizer, Branchendiversifizierung, wesentliche Investitionen, neue Aufträge für die Schweizer Wirtschaft. Hochschulabschluss + Berufserfahrung erforderlich.
Alternativer Weg
C-Inhaber, Ehegatten von Schweizer Staatsangehörigen und C-Inhaber: gesetzliches Recht auf Selbstständigkeit ohne Wirtschaftsinteressentest.
Einreise, Anmeldung, Start in dieser Reihenfolge
Tätigkeitsnachweis vorbereiten
Schweizer Geschäftsadresse, allfällige Kundenverträge oder Rechnungen. Der Kanton kann keine hohen Anforderungen stellen, aber ein gewisser Nachweis ist erforderlich.
Gemeinderegistrierung (innerhalb von 14 Tagen)
EU/EFTA-Ausweis, Tätigkeitsdokumentation, Wohnungsnachweis. 5-jährige B-Bewilligung.
AHV-Anmeldung als Selbstständige/r
Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse mit Rechnungen und Verträgen.
Honorare
Orientierende Beratung
CHF 2501 Stunde • Abzug bei Mandat
- EU vs. Nicht-EU
- Machbarkeit Wirtschaftsinteressentest
- Kantonsauswahl
- GmbH/AG vs. Einzelunternehmen
EU/EFTA — Registrierung Selbstständige/r
CHF 1.650Beratungsgebühr abgezogen
- Tätigkeitsdokumentation
- Gemeinderegistrierung und Bewilligung B
- AHV-Anmeldung
- MWST-Beratung
Nicht-EU — Full Service
From CHF 6,800Businessplan + Kanton + SEM + Visum • Beratungsgebühr abgezogen
- Kantonsauswahl
- Businessplan-Erstellung
- Kantonales Dossier
- Bundesebene SEM
- Visum Typ D
- Registrierung und Unternehmensaufbau
Weitere Kosten:
- Kantonale Gebühren: CHF 60–150
- Visum Typ D: ca. CHF 80
- Einzelunternehmen (<CHF 100k): kostenlos; darüber: CHF 150
- GmbH: ca. CHF 500 (Mindestkapital CHF 20.000)
Häufig gestellte Fragen
Ich bin EU und freiberuflich. Brauche ich ein Unternehmen?
Nein. Sie können als Einzelunternehmer tätig sein. Sie benötigen Bewilligung B (Gemeinderegistrierung) und AHV-Anmeldung. Handelsregistereintrag erst ab CHF 100.000 Umsatz obligatorisch.
Wie viele Kunden brauche ich als Selbstständige/r?
Für Grenzgänger-Bewilligung G: kantonale Praxis in der Regel 3+ laufende Kunden. Für Bewilligung B: weniger strenge Schwelle, aber das Unternehmen muss nachhaltig sein.
Ich bin Nicht-EU mit Bewilligung C. Kann ich ein Unternehmen gründen?
Ja, Sie haben ein gesetzliches Recht auf Selbstständigkeit ohne Wirtschaftsinteressentest.
Was passiert bei der Verlängerung, wenn das Startup seine Ziele nicht erreicht hat?
Für Nicht-EU dauert die Erstbewilligung 2 Jahre. Der Kanton prüft, ob das Unternehmen die Businessplan-Ziele erreicht hat. Andernfalls kann die Verlängerung verweigert werden.